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AGB

Dies sind die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB).

für das „Chalet Seelust“, HH2, Marsweg 12, 6988 BM Lathum, Niederlande
 

§ 1 Allgemeine Vertragsbestimmungen

  1. Unsere Angebote sind freibleibend. Änderungen der Ausstattungsmerkmale des Mietobjektes in Prospekten und der Webseite bleiben vorbehalten, sofern sie nicht schriftlich zugesichert sind.

  2. Buchungsanfragen, mündliche Auskünfte oder mündliche Reservierungen sind für beide Vertragsparteien unverbindlich.

  3. Der Mietvertrag gilt als geschlossen, wenn die Bereitstellung des Ferienhauses von der Vermieterin bestätigt und die Anzahlung vom Mieter überwiesen wurde. Die Bestätigung erfolgt schriftlich per E-Mail.
    Bei kurzfristigen Buchungen (unter 7 Tagen vor Anreisetag) kann der Vertragsschluss durch entspre­chende übereinstimmende Erklärung beider Vertragsparteien in Schriftform erfolgen.

  4. Das Mietobjekt wird nicht an Personen unter 18 Jahren und Jugendgruppen vermietet.

  5. Fotos und Texte auf der Webseite dienen der realistischen Beschreibung. Die 100-prozentige Überein­stimmung mit dem Mietobjekt kann nicht gewährleistet werden. Die Vermieterin behält sich Änderun­gen der Ausstattung (z. B. Möbel) vor, sofern sie gleichwertig sind.

 

§ 2 Mietobjekt und Schlüssel

  1. Das Mietobjekt ist ein Nichtraucherobjekt, daher ist das Rauchen im Ferienhaus nicht gestattet.

  2. Das Mietobjekt ist vollständig eingerichtet und möbliert.

  3. Der Mieter ist berechtigt, während der Mietdauer den PKW-Stellplatz und das Gartenhaus zu nutzen.

  4. Der Mieter erhält für die Dauer der Mietzeit einen Haustür- und einen Gartenhausschlüssel.

 

§ 3 Mietzeit, An- und Abreise

  1. Das Mietobjekt wird am Anreisetag ab 15 Uhr zur Verfügung gestellt – sofern nichts anderes vereinbart wird.

  2. Am Abreisetag ist das Mietobjekt bis spätestens 11 Uhr freizumachen – sofern nichts anderes verein­bart wird.

  3. Nach Ende der Mietzeit hat der Mieter das Mietobjekt aufgeräumt und besenrein in einem ordnungs­gemäßen Zustand zu verlassen. Geschirr, Gläser usw. sind zu reinigen und einzuräumen, die Mülleimer zu entleeren und Kühl- sowie Tiefkühlschrank leerzuräumen. Die Schlüssel sind an die Vermieterin bzw. die Mitarbeiter der Park-Rezeption zu übergeben.

 

§ 4 Preise, Zahlungen und Fälligkeit

  1. Es gelten die Mietpreise gemäß unserer bei Vertragsabschluss gültigen Preisliste auf den Websites www.hundeurlaub.de und www.Vermietung-chalet-seelust.com. Nebenkosten für Wasser, Strom, Gas, PKW-Stellplatz und Abfall werden nicht erhoben. Gas und Strom können je nach Jahreszeit mit einer pauschalen Summe in Rechnung gestellt werden. Bettwäsche und Handtücher sind nicht im Mietpreis enthalten, können jedoch dazugebucht werden gemäß Preisliste.
    Bei den Preisangaben handelt es sich um Bruttopreise.

  2. Der Mieter hat die Anzahlung in Höhe von 30 % des Mietpreises binnen 7 Banktagen nach Eingang des Mietvertrages auf das im Mietvertrag angegebene Konto zu zahlen. Die Restzahlung hat der Mieter spätestens 28 Tage vor Mietbeginn auf dieses Konto zu zahlen.

  3. Mit der Restzahlung einen Monat vor Anreise ist eine Kaution in Höhe von 100 Euro auf das Vermieter­konto zu zahlen. Diese wird nach einwandfreier Rückgabe des Mietobjektes innerhalb von 7 Tagen zurücküberwiesen.

  4. Bei kurzfristigen Vertragsabschlüssen unter einem Monat vor Anreisetag hat der Mieter den vollen Vertragspreis unverzüglich an die Vermieterin zu zahlen.

  5. Zusätzlich fallen folgende Nebenkosten an, die mit der Restzahlung 28 Tage vor Anreise zu zahlen ist.
    - Touristengebühr: 6€ pro Person und Nacht (außer Kinder unter 2 Jahre)
    - Hundeabgabe: 6€ pro Hund und Nacht

  6. Gerät der Mieter mit der Übersendung des unterschriebenen Mietvertrages oder mit der Zahlung um mehr als 14 Tage in Verzug, ist die Vermieterin berechtigt, den Vertrag ohne weitere Gründe fristlos zu kündigen und das Mietobjekt anderweitig zu vermieten.

 

§ 5 Stornierung und Aufenthaltsabbruch

  1. Der Mieter kann jederzeit vom Vertrag zurücktreten. Der Rücktritt muss schriftlich erfolgen. Storniert (kündigt) der Mieter den Vertrag vor dem Mietbeginn, sind als Entschädigung unter Anrechnung der ersparten Aufwendungen die folgenden anteiligen Mieten (ausschließlich der Endreinigung) zu ent­richten, sofern eine anderweitige Vermietung nicht möglich ist:

  2. Bei Rücktritt vom Mietvertrag
    - bis 49 Tage vor Mietbeginn: 10 % des Mietpreises
    - bis 35 Tage vor Mietbeginn: 30 % des Mietpreises
    - bis 21 Tage vor Mietbeginn: 60 % des Mietpreises
    - bis 14 Tage vor Mietbeginn: 90 % des Mietpreises
    - danach (später als 14 Tage vor Mietbeginn): 100 % des Mietpreises

  3. Maßgebliches Kündigungsdatum ist der Tag des Zugangs der Erklärung bei der Vermieterin.

  4. Bereits gezahlte Beträge werden entsprechend der Stornofristen verrechnet.

  5. Eine (anteilige) Rückzahlung der Miete aufgrund verfrühter Abreise erfolgt grundsätzlich nicht.

  6. Die Vermieterin empfiehlt dem Mieter, eine Reiserücktrittskostenversicherung abzuschließen.

  7. Sollten Sie wegen eines niederländischen Beherbergungsverbotes oder Einreiseverbotes Ihren Urlaub nicht wahrnehmen können, erhalten Sie selbstverständlich Ihre Miete zurück.

  8. Sollten Sie jedoch aus persönlichen Gründen  den gebuchten Urlaub nicht antreten wollen, gelten die o. g. Stornobedingungen.

  9. Wir werden aber auf jeden Fall gemeinsam versuchen, eine gute Lösung zu finden (z. B. Termin­verschiebung).

  10. Eine pauschale Bearbeitungsgebühr von 50€ wird auf jeden Fall bei Storno der Reise fällig

 

§ 6 Haftung und Pflichten des Mieters

  1. Das Mietobjekt einschließlich der Möbel und der sonstigen in ihm befindlichen Gegenstände sind schonend zu behandeln. Der Mieter hat die ihn begleitenden und/oder besuchenden Personen zur Sorgsamkeit anzuhalten. Der Mieter haftet für schuldhafte Beschädigungen des Mietobjekts, des Mobiliars oder sonstiger Gegenstände im Mietobjekt durch ihn, ihn begleitende Personen oder mitgebrachte Hunde.

  2. Mängel, die bei Übernahme des Mietobjektes vorhanden sind oder während der Mietzeit entstehen, sind der Vermieterin unverzüglich in geeigneter Form (am besten mit Foto) zu melden.

  3. Der Mieter hat die ihm ausgehändigten Schlüssel des Mietobjektes während der Mietdauer sorgsam aufzubewahren und darauf zu achten, dass sie nicht verlorengehen. Für den Fall des Verlustes hat der Mieter 20 Euro für die Erstellung von Ersatzschlüsseln zu zahlen. Die Kosten für Notöffnungen durch einen Schlüsseldienst bei Verlust oder Beschädigung der Schlüssel und Schließzylinder trägt der Mieter.

  4. Der Mieter verpflichtet sich, sich an die „Hausordnung“ zu halten. Diese liegt dem Mietvertrag bei. Bei Verstößen gegen die AGB oder die „Hausordnung“ ist die Vermieterin berechtigt, das Mietverhältnis sofort und fristlos zu kündigen.

  5. Die Vermietung an Hundehalter setzt eine gültige Hundehaftpflichtversicherung voraus.

  6. Das Aufladen eines elektrisch betriebenen Fahrzeugs am Chalet ist nicht zulässig.

 

§ 7 Schriftform, Salvatorische Klausel

  1. Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Änderung dieser Schriftformklausel.

  2. Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, so wird dadurch die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen nicht berührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestim­mung soll diejenige wirksame und durchführbare Regelung treten, deren Wirkungen der wirtschaft­lichen Zielsetzung möglichst nahekommen, die die Vertragsparteien mit der unwirksamen bzw. undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben.

  3. Dieser Vertrag unterliegt dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Gerichtsstand und Erfüllungsort ist der Wohnort der Vermieterin.

 

Hamm, 02.01.2024

 

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